Private Krankenkassen bieten nicht nur Selbständigen und Freiberuflern die Möglichkeit sich zu versichern. Jeder gesetzlich Versicherte kann, bei einem entsprechenden Jahreseinkommen, in eine Private Krankenkasse wechseln. Jeder Arbeitnehmer, der über ein Bruttoeinkommen von rund 48.000 Euro verfügt, kann sich freiwillig bei einer Privaten Krankenkasse anmelden.
Vorteilhaft kann ein Wechsel für Selbständige und Arbeitnehmer sein, da Private Krankenkassen in der Regel wesentlich bessere Gesundheitsleistungen anbieten wie die Gesetzlichen Kassen. Ein umfassender Vergleich kann sich durchaus lohnen, denn gegenüber den Gesetzlichen bieten Private Krankenkassen vollkommen individuelle Leistungen an.
Die Monatsbeiträge werden individuell nach den gewünschten Leistungen, dem Alter, dem Familienstand und den früheren Krankheiten berechnet. In den meisten Fällen werden Personen, die unter einer chronischen Krankheit leiden, von den Privaten Krankenkassen abgelehnt, oder müssen von Vorneherein höhere Beiträge zahlen. Die Gesetzliche Kasse ist ebenfalls dazu verpflichtet, die Frau oder den Mann, bzw. Kinder, mit zu versichern.
Wer sich für den Wechsel in eine Private Krankenkasse entschließt, sollte bedenken, dass jedes einzelne Familienmitglied zusätzlich versichert werden muss, was den Monatsbeitrag zum Teil erheblich erhöhen kann.
Ein Vergleich der unterschiedlichen Anbieter kann sich lohnen.
Grundsätzlich ist jeder Angestellte in Deutschland im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Einige Angestellte können neben den Selbstständigen, Unternehmern und Freiberuflern allerdings auch ab einer bestimmten Einkommensgrenze in eine private Krankenversicherung wechseln. Diese Pflichtversicherungsgrenze liegt derzeit bei 48.150 Euro Bruttoeinkommen jährlich.
Die private Krankenversicherung unterscheidet sich vor allem durch ihre erweiterten Leistungen von der gesetzlichen Krankenversicherung. Man unterscheidet grundsätzlich zwischen der privaten Krankenvollversicherung und den privaten Kranken-Zusatzversicherungen.
Während die private Krankenvollversicherung nur von den genannten Berufsgruppen bzw. unter der genannten Einkommensbedingung gewählt werden kann, können die Zusatzversicherungen von jedem gesetzlich versicherten Patienten in Anspruch genommen werden.
Die meisten Versicherten sehen in der privaten Krankenversicherung vor allem zwei Vorteile. Die Leistungen sind zum einen deutlich vielseitiger als im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung. So werden zum Beispiel die Kosten für Zahnersatz nahezu vollständig übernommen, werden Seh- und Hörhilfen fast immer in vollem Umfang kostenmäßig übernommen und zudem werden die Privatversicherten im Krankenhaus in Ein- oder Zweibettzimmern komfortabler untergebracht und oftmals zudem vom Chefarzt behandelt. Zum anderen wählen viele Menschen die private Krankenversicherung, weil sie bei Terminen oder vom Behandlungsumfang an sich gegenüber den gesetzlich Versicherten häufig bevorzugt werden.