Okt 02 2008

Vergleich von Krankenversicherung & Krankenkassen - Prüffaktoren variieren zwischen GKV und PKV

Tag: Uncategorizedadmin @ 8:40 pm

Seit 2007 besteht für alle Bürger Krankenversicherungspflicht. Arbeitnehmer und Angestellte, die im Jahr 2008 beim Bruttoverdienst über 48150 € liegen, sowie alle anderen Bürger, dürfen zwischen Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) und Privaten Krankenversicherungen (PKV) einen Vergleich Krankenversicherung durchführen und ihre gewünschte Krankenversicherung wählen.

Wer als Angestellter, oder Arbeitnehmer unter dieser Obergrenze liegt, darf beim Vergleich der Krankenversicherungen nur zwischen den GKV wählen. In einer der ca. 240 GKV sind über 85 % der Menschen versichert. Die GKV bieten ihren Versicherungsnehmern Sachleistungen, die in einem einheitlichen Leistungskatalog festgelegt wurden. In der Regel handelt es sich um Basisversorgung mit teilweisen Zuzahlungen. Was nicht im Leistungskatalog enthalten ist, wird nicht bezahlt. Dazu zählen solche wichtigen Vorsorgeuntersuchungen, wie Augendruckprüfung zur Grüner Star Vorbeugung. Auch moderne Zahnbehandlungen oder Brille zahlt die GKV nicht. Der Kassenpatient kann sich hier nur über private Zusatzversicherungen absichern.

Das Beitragsaufkommen wird in der GKV prozentual vom Bruttoverdienst erhoben. Etwa 50% zahlt der Arbeitgeber. Nach dem Willen der Bundesregierung sollen die heute noch unterschiedlichen Beitragssätze ab 2009 einheitlich werden. Geringverdienende Ehepartner und Kinder können über den Hauptverdiener in der GKV beitragsfrei mit versichert werden. Gut wirtschaftende GKV sollen dann Bonusprogramme oder Beitragsrückerstattungen anbieten können. Ein Vergleich der Gesetzlichen Krankenversicherungen ist dann für den Kassenpatienten kaum noch möglich.

In jeder PKV kann der Versicherungsnehmer seine Leistungen frei wählen. Die Höhe des Versicherungsbeitrages ist abhängig von den gewünschten Leistungen, dem Alter des Versicherungsnehmers bei Vertragsbeginn und den besonderen Bedingungen, die der Versicherer anbietet. Gleiche Leistungen können unterschiedliche Beiträge bei jeder PKV bedeuten - ähnlich wie ein DSL Anschluss bei der Telekom bei scheinbar gleicher Geschwindigkeit nicht unbedingt das gleiche kostet wie bei Versatel DSL Flatrates. - Unterschiede bei den PKVs können auch bezüglich der Rückstellungen für das Alter vorhanden sein. Hier ist ein Vergleich der Krankenversicherungen und ihrer Angebote unbedingt erforderlich.


Jan 01 2008

Private Krankenversicherung

Tag: Uncategorizedadmin @ 9:20 pm

Grundsätzlich ist jeder Angestellte in Deutschland im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Einige Angestellte können neben den Selbstständigen, Unternehmern und Freiberuflern allerdings auch ab einer bestimmten Einkommensgrenze in eine private Krankenversicherung wechseln. Diese Pflichtversicherungsgrenze liegt derzeit bei 48.150 Euro Bruttoeinkommen jährlich.

Die private Krankenversicherung unterscheidet sich vor allem durch ihre erweiterten Leistungen von der gesetzlichen Krankenversicherung. Man unterscheidet grundsätzlich zwischen der privaten Krankenvollversicherung und den privaten Kranken-Zusatzversicherungen.
Während die private Krankenvollversicherung nur von den genannten Berufsgruppen bzw. unter der genannten Einkommensbedingung gewählt werden kann, können die Zusatzversicherungen von jedem gesetzlich versicherten Patienten in Anspruch genommen werden.

Die meisten Versicherten sehen in der privaten Krankenversicherung vor allem zwei Vorteile. Die Leistungen sind zum einen deutlich vielseitiger als im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung. So werden zum Beispiel die Kosten für Zahnersatz nahezu vollständig übernommen, werden Seh- und Hörhilfen fast immer in vollem Umfang kostenmäßig übernommen und zudem werden die Privatversicherten im Krankenhaus in Ein- oder Zweibettzimmern komfortabler untergebracht und oftmals zudem vom Chefarzt behandelt. Zum anderen wählen viele Menschen die private Krankenversicherung, weil sie bei Terminen oder vom Behandlungsumfang an sich gegenüber den gesetzlich Versicherten häufig bevorzugt werden.