Feb 01 2008

Private Krankenkassen berechnen nicht nach Einkommen

Tag: Krankenkassenadmin @ 9:26 pm

Private Krankenkassen bieten nicht nur Selbständigen und Freiberuflern die Möglichkeit sich zu versichern. Jeder gesetzlich Versicherte kann, bei einem entsprechenden Jahreseinkommen, in eine Private Krankenkasse wechseln. Jeder Arbeitnehmer, der über ein Bruttoeinkommen von rund 48.000 Euro verfügt, kann sich freiwillig bei einer Privaten Krankenkasse anmelden.

Vorteilhaft kann ein Wechsel für Selbständige und Arbeitnehmer sein, da Private Krankenkassen in der Regel wesentlich bessere Gesundheitsleistungen anbieten wie die Gesetzlichen Kassen. Ein umfassender Vergleich kann sich durchaus lohnen, denn gegenüber den Gesetzlichen bieten Private Krankenkassen vollkommen individuelle Leistungen an.

Die Monatsbeiträge werden individuell nach den gewünschten Leistungen, dem Alter, dem Familienstand und den früheren Krankheiten berechnet. In den meisten Fällen werden Personen, die unter einer chronischen Krankheit leiden, von den Privaten Krankenkassen abgelehnt, oder müssen von Vorneherein höhere Beiträge zahlen. Die Gesetzliche Kasse ist ebenfalls dazu verpflichtet, die Frau oder den Mann, bzw. Kinder, mit zu versichern.

Wer sich für den Wechsel in eine Private Krankenkasse entschließt, sollte bedenken, dass jedes einzelne Familienmitglied zusätzlich versichert werden muss, was den Monatsbeitrag zum Teil erheblich erhöhen kann.

Ein Vergleich der unterschiedlichen Anbieter kann sich lohnen.