Jan 01 2008

Private Krankenversicherung

Tag: MagazinRedaktion (Private-Krankenkassen-im-Vergleich.de) @ 9:20 pm

Grundsätzlich ist jeder Angestellte in Deutschland im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Einige Angestellte können neben den Selbstständigen, Unternehmern und Freiberuflern allerdings auch ab einer bestimmten Einkommensgrenze in eine private Krankenversicherung wechseln. Diese Pflichtversicherungsgrenze liegt derzeit bei 48.150 Euro Bruttoeinkommen jährlich.

Die private Krankenversicherung unterscheidet sich vor allem durch ihre erweiterten Leistungen von der gesetzlichen Krankenversicherung. Man unterscheidet grundsätzlich zwischen der privaten Krankenvollversicherung und den privaten Kranken-Zusatzversicherungen.
Während die private Krankenvollversicherung nur von den genannten Berufsgruppen bzw. unter der genannten Einkommensbedingung gewählt werden kann, können die Zusatzversicherungen von jedem gesetzlich versicherten Patienten in Anspruch genommen werden.

Die meisten Versicherten sehen in der privaten Krankenversicherung vor allem zwei Vorteile. Die Leistungen sind zum einen deutlich vielseitiger als im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung. So werden zum Beispiel die Kosten für Zahnersatz nahezu vollständig übernommen, werden Seh- und Hörhilfen fast immer in vollem Umfang kostenmäßig übernommen und zudem werden die Privatversicherten im Krankenhaus in Ein- oder Zweibettzimmern komfortabler untergebracht und oftmals zudem vom Chefarzt behandelt. Zum anderen wählen viele Menschen die private Krankenversicherung, weil sie bei Terminen oder vom Behandlungsumfang an sich gegenüber den gesetzlich Versicherten häufig bevorzugt werden.